| Gasleitungsüberprüfung |
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| Laut OÖ Gassicherheitsverordnung 2006 und dem OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz ist eine Überprüfung der Gasleitungen alle 12 Jahre (G10) gesetzlich verpflichtend! |
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| Bei der Überprüfung Ihrer Gasleitung laut ÖVGW Richtlinie G10 werden folgende Punkte kontrolliert: |
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- Dichtheitsprüfung der Gasleitung mittels elektronischem Leckmengenmessgerät
- Optische Kontrolle der Befestigung
- Optische Kontrolle des Korrosionsschutzes
- Kontrolle der Kennzeichnung, der Erdung, der Gängigkeit der Absperreinrichtungen,
- Kontrolle der Gasgeräte, der Verbrennungsluft- zuführung, der Abgasführung
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| Gleichzeitig können wir Ihnen auch gleich, falls notwendig, eine rasche Reparatur Ihrer Gasleitung anbieten. |
Wir gratulieren unserem Monteur Andreas zu seinem Neugeborenen!